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Herbst- & Winterdienst

Wenn es schneit, beginnt für Eigentümer die Haftungsfrage. Wir nehmen sie Ihnen ab – mit klar geregelten Einsätzen.

Herbst- & Winterdienst – A-Z Dienstleistungen GmbH

Herbst- & Winterdienst – unsere Leistung im Detail

Glätte vor dem Haus ist kein Kavaliersdelikt: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, haftet im Zweifel der Eigentümer – und Gerichte legen die Räum- und Streupflichten streng aus. Wer den Winterdienst beauftragt, überträgt diese Pflicht wirksam, sofern der Dienstleister sauber arbeitet und die Einsätze dokumentiert. Genau das tun wir.

Klar geregelt statt gut gemeint

Vor der Saison legen wir gemeinsam fest, welche Flächen zu welchen Zeiten geräumt und gestreut werden – Gehwege, Zufahrten, Eingänge, Stellplätze. Bei Schneefall und Glätte sind wir im vereinbarten Zeitfenster vor Ort, dokumentieren jeden Einsatz und verwenden Streumittel, die zu Fläche und kommunalen Vorgaben passen. Im Herbst ergänzen wir die Laubbeseitigung, denn nasses Laub ist genauso rutschig wie Eis – und fällt deutlich früher.

  • Wirksame Übertragung der Verkehrssicherungspflicht
  • Schneeräumung und Streudienst im vereinbarten Zeitfenster
  • Dokumentierte Einsätze als Nachweis
  • Laubbeseitigung im Herbst inklusive möglich
Häufige Fragen

Fragen zur Herbst- & Winterdienst

Bin ich nach der Beauftragung wirklich aus der Haftung?
Die Räum- und Streupflicht lässt sich auf einen Dienstleister übertragen, wenn dieser zuverlässig arbeitet – Sie behalten lediglich eine Auswahl- und Kontrollpflicht. Unsere dokumentierten Einsätze geben Ihnen dafür die nötige Sicherheit.
Was passiert bei Schneefall in der Nacht?
Geräumt wird so, dass die Flächen zu den vereinbarten Zeiten – üblicherweise ab dem frühen Morgen – sicher begehbar sind. Bei anhaltendem Schneefall wiederholen wir die Einsätze nach Bedarf.

Bereit für ein sauberes Ergebnis?

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Objekt und Ihren Bedarf – Sie erhalten zeitnah eine unverbindliche Einschätzung – kostenfrei und ohne Verpflichtung.