Herbst- & Winterdienst
Wenn es schneit, beginnt für Eigentümer die Haftungsfrage. Wir nehmen sie Ihnen ab – mit klar geregelten Einsätzen.

Herbst- & Winterdienst – unsere Leistung im Detail
Glätte vor dem Haus ist kein Kavaliersdelikt: Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Weg, haftet im Zweifel der Eigentümer – und Gerichte legen die Räum- und Streupflichten streng aus. Wer den Winterdienst beauftragt, überträgt diese Pflicht wirksam, sofern der Dienstleister sauber arbeitet und die Einsätze dokumentiert. Genau das tun wir.
Klar geregelt statt gut gemeint
Vor der Saison legen wir gemeinsam fest, welche Flächen zu welchen Zeiten geräumt und gestreut werden – Gehwege, Zufahrten, Eingänge, Stellplätze. Bei Schneefall und Glätte sind wir im vereinbarten Zeitfenster vor Ort, dokumentieren jeden Einsatz und verwenden Streumittel, die zu Fläche und kommunalen Vorgaben passen. Im Herbst ergänzen wir die Laubbeseitigung, denn nasses Laub ist genauso rutschig wie Eis – und fällt deutlich früher.
- Wirksame Übertragung der Verkehrssicherungspflicht
- Schneeräumung und Streudienst im vereinbarten Zeitfenster
- Dokumentierte Einsätze als Nachweis
- Laubbeseitigung im Herbst inklusive möglich
Fragen zur Herbst- & Winterdienst
Bin ich nach der Beauftragung wirklich aus der Haftung?
Was passiert bei Schneefall in der Nacht?
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